Newsletter-Archiv | 11. April 2012
E-Mail von einem meiner Abonnenten:
Hallo Nick, ich bin Kunde und habe ein paar billigere gekauft
Uhren von Ihnen und schätzten den Wert und den Service.
Können Sie mir sagen, wie Händler sich und Kunden vor der
Wiederverkauf von gestohlenen Uhren?
Ich frage, weil über Ostern Diebe in mein Haus eingedrungen sind und meine wertvollen
IWC Portuguese Chrono Rose Gold Uhr... Ich bin am Boden zerstört zu wissen, dass
Diese schöne Uhr wird in einem Händler oder Pfandhaus oder noch schlimmer sein
auf E-Bay in Kürze und ein Käufer wird dem Verkäufer das Wort nehmen, dass es ist
ihr Eigentum...
Grüße
D.U.
Uhren von Ihnen und schätzten den Wert und den Service.
Können Sie mir sagen, wie Händler sich und Kunden vor der
Wiederverkauf von gestohlenen Uhren?
Ich frage, weil über Ostern Diebe in mein Haus eingedrungen sind und meine wertvollen
IWC Portuguese Chrono Rose Gold Uhr... Ich bin am Boden zerstört zu wissen, dass
Diese schöne Uhr wird in einem Händler oder Pfandhaus oder noch schlimmer sein
auf E-Bay in Kürze und ein Käufer wird dem Verkäufer das Wort nehmen, dass es ist
ihr Eigentum...
Grüße
D.U.
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Hallo David,
Es tut uns leid, von Ihrem Verlust zu hören.
Wenn die Uhr bei einem ehrlichen Second-Hand-Händler landet, wäre dies Ihre beste Chance auf Genesung.
Alle Second-Hand-Händler sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden Uhrenseriennummern und Verkäuferdetails an die Polizei zu übermitteln. Die Polizei wird dann Details aufbewahren und die Uhrendetails mit ihrer Datenbank gestohlener Uhren abgleichen.
Wenn ein Händler eine Uhr von einem Mitglied der Öffentlichkeit kauft, wird davon ausgegangen, dass dies auf eigenes Risiko des Händlers geschieht, und dieses System funktioniert gut. Außerdem würde ein Händler niemals eine Uhr von jemandem kaufen, der sich weigert, seine Daten preiszugeben und eine Eigentumserklärung zu unterschreiben.
Leider werden die meisten gestohlenen Uhren nach Übersee "exportiert"
oder online verkauft. Private Käufer und Verkäufer sind nicht verpflichtet,
Melden oder registrieren Sie Geschäfte bei der Polizei.
Der Handel mit gestohlenen Waren ist jedoch eine Straftat, auch wenn
Der Kauf erfolgt "in gutem Glauben".
In Ihrem speziellen Fall: Sie sollten sich so schnell wie möglich an die Polizei wenden,
schriftlich und geben Sie Details zur Uhr an -
Vollständige Beschreibung, alle eindeutigen Eigenschaften und Serien- / Modellreferenznummern.
Hier sind ein paar Tipps
- Bewahren Sie immer alle Quittungen auf
- Lassen Sie die Uhr für Versicherungszwecke bewerten
- Lassen Sie die Uhr versichern
- Lagern Sie es an einem sicheren Ort.
- Sei schlau! Lassen Sie die Uhr nicht unbeaufsichtigt oder auf Sicht; auch wenn Sie das Haus nur für kurze Zeit verlassen.
Im Falle eines Einbruchs sind die ersten Dinge, die gestohlen werden, Uhren, Schmuck und Bargeld.
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